Die Ursachen für Hautveränderungen beim Tier sind sehr vielseitig. So können umweltbedingte Allergien, Parasiten, Infektionen oder Futtermittelunverträglichkeiten zu Juckreiz, Haut- und Fellirritationen sowie Magen-Darm-Problemen führen.
Zur optimalen Unterstützung bei Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten bieten wir Ihnen spezielle Diätfutter mit nur einer Proteinquelle sowie abgestimmten Zutaten, welche die Symptome lindern können.
Sollten Sie Rötungen, Schwellungen, Schuppen, Juckreiz, Haarausfall oder einen unangenehmem Geruch auf der Haut Ihres Vierbeiners bemerken, empfehlen wir Ihnen einen Tierarzt aufzusuchen.
Die folgenden Produkte sind speziell auf die Bedürfnisse von Allergikern abgestimmt.
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken wünscht Ihnen Ihr DocGoy
Bei einer nachgewiesenen Allergie ist die richtige Wahl des Futters nur ein Bestandteil eine ganzheitlichen Therapie. Manchmal müssen noch Juckreiz unterdrückende Medikamente dazu eingenommen werden. In vielen Fällen kann auch die sog. „alternative“ Therapie Abhilfe schaffen oder zumindest eine deutliche Linderung schaffen.
Ich selbst biete in meiner Praxis eine homöopathische Therapie und vor allem die „Bioresonanz“ an. Diese kann auch hilfreich sein bei Tieren, die nicht in die Praxis kommen können. Informieren Sie sich gerne bei mir über die „Bioresonanz für Tiere“!
Tierarztpraxis
Dr. Reinhard Goy –
Gusborn 05865-355 Am
Durlei 19 – Groß Gusborn –https://docgoy.de
Montag
bis Samstag vormittags von 09:00 – 11:00 Uhr Montag
bis Freitag nachmittags von 15:00 – 18:00 Uhr
sowie
im Notfall jederzeit nach tel. Absprache
1) Für meine Kunden: Bitte
immer
erst bei uns anrufen!
2)
Für alle anderen: Rufen Sie erst Ihren Haustierarzt oder einen
Tierarzt in der Nähe an!
Sollte
niemand erreichen sein, haben folgende Tierärzte einen Notdienst
für Kleintiere eingerichtet (freitags ab 18 Uhr bis montags 8 Uhr,
bei Feiertagen Vortag ab 18 Uhr und Folgetag bis 8 Uhr)
Freiwilliger
Not- und Wochenend-Dienst (Kleintiere)
im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die
übrigen praktizierenden Tierärzte übernehmen bzw. organisieren an
den Sonn- und Feiertagen in ihrem Bereich den Notdienst.
An
Wochentagen gibt es keinen Notdienst. Jede Tierarztpraxis ist für
seine Kunden zuständig.
Außerhalb
der Sprechzeiten, an Wochenenden, Nachts und an Feiertagen wird nach
GOT mit einem erhöhten Gebühren-Satz abgerechnet.
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Allgemeine
Hygieneregeln (AHALA)
(besonders
in der Grippe-Saison und wegen CORONA)
Nur
mit telefonischer Terminvereinbarung: 05865-355
Mo
– Sa: 9:00 – 11:00 Uhr und Mo – Fr: 15:00 – 18:00 Uhr
A
– Abstand halten
Wenn
möglich mindestens 1,50 Meter Abstand zu allen anderen Personen,
sowohl im Wartezimmer als auch nach Möglichkeit im Behandlungsraum
H
– Hygiene
Desinfektionsmittel
steht gleich auf dem Schrank an der Tür
Fassen
Sie so wenig wie möglich in der Praxis an
Wir
verzichten in dieser Zeit auf den Handschlag zur Begrüßung
Lassen
Sie ihre Kinder nicht auf dem Boden spielen
Waschen
Sie sich vor und nach dem Praxis-Besuch mindesten 20 Sekunden lang
Ihre Hände mit Seife
Fassen
Sie sich möglichst selten selbst ins Gesicht, besonders nachdem
Sie ihr Tier berührt haben
A
– Alltagsmaske tragen
Mund
und Nase bedecken – in den Praxis-Räumen nur mit Maske
L
– Lüften (darum
kümmern wir uns regelmäßig)
A
– Corona-App
Installieren
und Bluetooth angeschaltet haben
Nicht
mit mehr als 2 Personen und dem Tier in die Praxisräume kommen.
Wenn im Wartebereich schon Patientenbesitzer sind, bitte draußen
oder im Auto warten.
Wenn
Sie selbst erkältet sind, bleiben Sie bitte draußen und schicken
jemanden anderen mit dem Tier zu uns rein.
Türklinken,
Lichtschalter und EC-Gerät sowie der Boden und die Toilette werden
regelmäßig von uns gereinigt und desinfiziert.
In
einer Tierarztpraxis mit kranken Hunden und Katzen ist immer mit
einem vermehrten Aufkommen von Infektionserregern zu rechnen. Auch
wenn gerade Viren kaum vom Tier auf den Menschen übertragen werden,
so gilt das nicht für allgemeine bakterielle „Krankheits-Erreger“.
(Rechtsgrundlage hier)
Katzenkastrations-Aktion vom 02.11.2020 – 14.12.2020
Der Tierärztekammer wurde heute kurzfristig der Förderbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt. (Originalmeldung hier)
Diese wird in gewohnter Weise unterstützt durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Niedersachsen e.V., Tasso e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – bmt und den Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. – vnt.
Es wird daher in der Zeit vom 02.11.2020 bis 14.12.2020 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Katzin) stattfinden.
Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.
Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 2.11.2020 freigeschaltet).
Bitte beachten Sie: Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte 31.12.2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die Bedingungen zur Teilnahme an dieser werden sich weitestgehend an denen der letzten Aktionen aus den Vorjahren orientieren (s.u.). Bitte lesen Sie sich diese vor einer Teilnahme genau durch!
Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!
Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf. a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt. b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor. c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen. d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze: – Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 € – Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 € Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen! Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf 1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.
2. Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
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